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Radfahren mit Kindern | Buch-Neuerscheinung

Familien-Biken: Fahrrad- und Familien-RatgeberUnter dem etwas gewöhnnugsbedürftigen Titel „Familien-Biken“ ist vor wenigen Wochen ein neues Buch zum Thema Fahrradfahren mit Kindern erschienen. Das 112 Seiten umfassende Buch wurde von Carmen Fischer und Helmut Walter geschrieben und ist in der Reihe der „outdoor“-Bücher des Paul-Pietsch-Verlages zu einem Preis von EUR 19,90 zu beziehen. Der kompakte Ratgeber befasst sich mit allen Fragen rund um das Erlernen frühkindlicher Mobilität bis hin zur richtigen Planung des kindgerechten Familien-Fahrradurlaubs und einer guten Vorbereitung auf den Straßenverkehr.

Wir haben dieses Buch hier bei uns im Team zwar leider noch nicht alle lesen können, sind uns aber sicher -nicht zuletzt, weil auch wir redaktionelle Hilfestellung leisten konnten ;-)-, dass der ein oder andere Tipp, werdenden oder jungen Eltern eine gute Unterstützung bei der Begleitung Ihrer Kinder durch die Welt von Kinderfahrrad & Co. bieten wird. Wir freuen uns jedenfalls sehr, wenn wir diesen Ratgeber schlussbesprechen, um dann hier im September hoffentlich eine eindeutige Kaufempfehlung aussprechen zu können. Vielleicht hat jemand Lust uns zuvorzukommen …?

Bis dahin,
Euer Team vom Kinderfahrradladen

 

Fahrräder sind keine optische Belästigung!

Öffentliche Fahrrad-AbstellplätzeWer häufig mit dem Fahrrad seine Einkäufe erledigt, kennt das: Wohin mit dem Rad, wenn keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind? Darf ich das Fahrrad am nächstgelegenen Laternenpfahl in der Fußgängerzone befestigen? Was machen Eltern, die wohlmöglich auch noch Kinderfahrrad oder Fahrradanhänger sichern müssen? Wir können nun aufatmen, denn vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg uns den Rücken gestärkt, vorausgesetzt wir halten uns an ein paar Regeln …

Im verhandelten Fall hatte sich ein Fahrradbesitzer aus Göttingen dagegen gewehrt, dass die Stadt am Bahnhofsvorplatz das Schloss seines Fahrrades aufgebrochen und das Rad entfernt hatte. Auch die Rechnung von der Stadt, für die durch das Entfernen des Rades entstandenen Kosten, wollte der Betroffene verständlicherweise nicht begleichen.  Die Stadt hatte vor allem mit einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Das OVG Lüneburg hat nun Klartext gesprochen.

Fahrrad-Parken auf Gehwegen und Plätzen (und damit auch in Fußgängerzonen!) ist grundsätzlich erlaubt.  Städte und Kommunen dürfen Fahrräder nicht einfach entfernen. Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich abtransportieren zu lassen. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 274/05) aus dem April 2008 bestätigt.

Nehmen Sie sich den Platz, den Sie benötigen (ohne andere zu behindern)!

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil: „Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußgängerverkehr ist nach dem Straßenverkehrsrecht grundsätzlich erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar,“ so ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.

Das Gericht stellte klar, dass nur ein behinderndes oder belästigendes Fahrradparken das Entfernen von Fahrrädern gerechtfertigt hätte. Huhn: „Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und nicht der Verschönerung des Stadtbilds.“ Dass der Besitzer sein Rad zwischen zwei Bänken abgestellt und an der Armlehne einer Bank angeschlossen hatte, habe niemanden nachhaltig beeinträchtigt, führten die Richter aus (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).

Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bundesverband e.V. / 11 LA 172/08 OVG Lüneburg – Beschluss vom 12.03.2009 / Vorinstanz 1 A 274/05 VG Göttingen – Urteil vom 01.04.2008 / am 20.03.2009
Foto: Göttingen Hbf, Quelle: Deutsche Bahn AG / Bilddatenbank

Reflexmaterial im Winter sorgt für mehr Sichtbarkeit!

Reflexweste Rema TipTopDie Tage werden immer kürzer, der Winter rückt mit großen Schritten heran. Die Zeiten, in denen Kinder mit ihrem Fahrrad im Dunkeln oder in der Dämmerung unterwegs sind, nehmen rapide zu. Reflexbänder oder -westen sind in dieser Zeit die ideale Ergänzung zur herkömmlichen Fahrradbeleuchtung und sorgen für mehr Sicherheit Ihrer Kinder im Straßenverkehr.

Vorteile von Reflexmaterialien für radfahrende Kinder im Straßenverkehr

1. Die Beleuchtung am Kinderfahrrad ist nicht aus allen Winkeln gleich gut sichtbar. Reflexbänder, -schärpen oder reflektierende Westen am Körper des radfahrenden Kindes sorgen hier für Abhilfe und erhöhen die Rundum-Sichtbarkeit im Straßenverkehr.

2. Klemmbänder, die sich mit Federspannung zusammenrollen, eignen sich als Arm- oder Hosenklammern. Gerade die Hosenklammern sind aus zweierlei Gründen zu empfehlen. Einerseits binden sie das Hosenbein zusammen, sodass die Hose bei fehlendem Kettenschutz vom Kinderfahrrad nicht verdreckt und nicht in der Kette hängen bleiben kann. Andererseits bieten sie gerade für Autofahrer, deren Beleuchtung sehr flach strahlt einen zusätzlichen Blickfang.

3. Zusätzliche Sicherheit bieten Reflexbänder mit integriertem Blinksystem. Diese mit Lithium-Batterie ausgestatteten Blinkbänder sind aus bis zu 500 Metern sichtbar – auch wenn sie nicht von einem Scheinwerfer angeleuchtet werden.

Qualität des Reflexmaterials

Was nützt es, wenn Klettverschluss oder Blinksystem bereits nach kurzer Zeit den Geist aufgeben. Auch wenn mancher Discounter in diesen Tagen wieder günstige Angebote bereithält – Langlebigkeit ist bei diesen Produkten meist nicht zu erwarten.
Achten Sie deshalb auf eine strapazierfähige Verarbeitung des Materials, die eine Benutzung auch über mehrere Kindergenerationen möglich macht. Aus unserer Sicht bieten vor allem die Reflexmaterialen der Firma Rema TipTop eine solche Güte in entsprechender Auswahl.
Schauen Sie doch bei uns im Shop unter kinderfahrradladen.de einmal rein. Den direkten Link zu den Produkten finden Sie hier:

Reflexbänder und -westen von Rema TipTop

Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten

Aktionstag in diesem Jahr am 21. September

Ohne Auto zur SchuleIm Rahmen der weltweiten Kampagne „I walk to school“ – in Deutschland bekannt unter „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ – findet der Aktionstag in Deutschland diesmal ausnahmsweise am Freitag, den 21.09.2007 statt – und nicht, wie sonst immer am 22. September eines jeden Jahres.

Da immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto in den Kindergarten oder in die Schule bringen, wird ein solcher Aktionstag zunehmend dringlicher. Aufgrund mangelnder Zeit und der häufigen Angst von Eltern, dass ihre Kinder in Unfälle verwickelt werden könnten, sollen Kinder „geschont“ werden. Doch das was sicherlich gut gemeint ist, verkehrt sich mittel- und langfristig in das Gegenteil: Gesundheits- und Pädagogik-, Verkehrssicherheits- und Umwelt-Experten warnen vor den Folgen und machen eindringlich auf die negativen Auswirkungen der „Eltern-Taxis“ aufmerksam.

Hingegen ist das zu Fuß zum Kindergarten und zur Schule gehen oder auch das Fahren mit dem eigenen Kinderrad förderlich für viele Entwicklungsbereiche der Kinder und sollte aktiv unterstützt werden:

  • Gesundheit durch mehr Bewegung und Förderung der eigenen Körperwahrnehmung
  • Kinder lernen nur durch eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr sich hier auch sicher zu bewegen
  • Eigenständige Mobilität fördert eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung
  • Kinder und Eltern praktizieren aktiven Umweltschutz

Tipps für Aktionen, Infomaterial, und vieles mehr erfährt man bei der Koordinationsstelle FUSS e.V.

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