Archiv der Kategorie: Verkehrsrecht

Fahrräder sind keine optische Belästigung!

Öffentliche Fahrrad-AbstellplätzeWer häufig mit dem Fahrrad seine Einkäufe erledigt, kennt das: Wohin mit dem Rad, wenn keine ausgewiesenen Stellplätze vorhanden sind? Darf ich das Fahrrad am nächstgelegenen Laternenpfahl in der Fußgängerzone befestigen? Was machen Eltern, die wohlmöglich auch noch Kinderfahrrad oder Fahrradanhänger sichern müssen? Wir können nun aufatmen, denn vor wenigen Tagen hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg uns den Rücken gestärkt, vorausgesetzt wir halten uns an ein paar Regeln …

Im verhandelten Fall hatte sich ein Fahrradbesitzer aus Göttingen dagegen gewehrt, dass die Stadt am Bahnhofsvorplatz das Schloss seines Fahrrades aufgebrochen und das Rad entfernt hatte. Auch die Rechnung von der Stadt, für die durch das Entfernen des Rades entstandenen Kosten, wollte der Betroffene verständlicherweise nicht begleichen.  Die Stadt hatte vor allem mit einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit argumentiert. Das OVG Lüneburg hat nun Klartext gesprochen.

Fahrrad-Parken auf Gehwegen und Plätzen (und damit auch in Fußgängerzonen!) ist grundsätzlich erlaubt.  Städte und Kommunen dürfen Fahrräder nicht einfach entfernen. Eine optische Belästigung ist kein ausreichender Grund, um abgestellte Fahrräder amtlich abtransportieren zu lassen. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 274/05) aus dem April 2008 bestätigt.

Nehmen Sie sich den Platz, den Sie benötigen (ohne andere zu behindern)!

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt dieses Urteil: „Das Abstellen von Fahrrädern auf öffentlichen Flächen für den Fußgängerverkehr ist nach dem Straßenverkehrsrecht grundsätzlich erlaubt und stellt einen zulässigen Gemeingebrauch dar,“ so ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn.

Das Gericht stellte klar, dass nur ein behinderndes oder belästigendes Fahrradparken das Entfernen von Fahrrädern gerechtfertigt hätte. Huhn: „Das Straßenverkehrsrecht dient der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und nicht der Verschönerung des Stadtbilds.“ Dass der Besitzer sein Rad zwischen zwei Bänken abgestellt und an der Armlehne einer Bank angeschlossen hatte, habe niemanden nachhaltig beeinträchtigt, führten die Richter aus (OVG Lüneburg, 11 LA 172/08).

Quelle: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Bundesverband e.V. / 11 LA 172/08 OVG Lüneburg – Beschluss vom 12.03.2009 / Vorinstanz 1 A 274/05 VG Göttingen – Urteil vom 01.04.2008 / am 20.03.2009
Foto: Göttingen Hbf, Quelle: Deutsche Bahn AG / Bilddatenbank

Kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung

Kinderfreundliche Verkehrs- und StadtplanungJunge Eltern kennen das Gefühl: Wer mit Kind und Kinderfahrrad oder Fahrradanhänger auf städtischen Straßen unterwegs ist, hat wenig Zeit zur Entspannung. Vielleicht gibt es nun Anlass zur Hoffnung: Niedrige Geburtenzahlen und drohende Überalterung sorgen dafür, dass immer mehr Städte auf eine kinder- und familienfreundliche Entwicklung setzen. Beim Werben um die Zielgruppe der Familien stehen die Kommunen im Wettbewerb untereinander. Für junge Familien und Fachkräfte ist Familienfreundlichkeit zum Standortfaktor geworden. Doch wie sieht eine für Familien und Kinder attraktive Stadt aus?
In einem Seminar vom 25. -26.02.2008 in Berlin geht es genau um diese Frage.

Kinder auf die Straße

Die Themen einer familien- und kinderfreundlichen Stadtplanung gehen weit über die Versorgung mit Kindergartenplätzen und die klassische Familien- und Bildungspolitik hinaus. Die täglichen Wege von Familien und Kindern und die Verhältnisse auf den Straßen und im Wohnumfeld sind stets auch die Resultate von Stadtentwicklung und Verkehrsplanung. In vielen Familien bestimmt das Begleiten („Mama-Taxi“) den Tagesablauf und erschwert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Immer häufiger behüten und bewahren Erwachsene die Kinder aus Angst vor Verkehr und Übergriffen. Viele Kinder lernen keinen Zugang zum ÖPNV, weil es keine geeigneten Angebote und Informationsquellen gibt, und die Fahrpreise in Relation zum Taschengeld zu hoch sind.

Anhand von Praxisbeispielen und wissenschaftlichen Studien wird das Seminar folgende Themen vertiefen:

  • Wie sieht eine kinderfreundliche Stadt aus? Welche Effekte hat die Kinderfreundlichkeit auf die Entwicklungsperspektiven einer Stadt und auf die geistige und körperliche Entwicklung von Kindern? Welche Erfolge haben Kommunen, die „kinderfreundlich“ werden wollen, mit ihren Leitbildern und Maßnahmen? Wie profitieren andere Zielgruppen wie Senioren von den Elementen einer kinder- und familienfreundlichen Stadt?
  • Wie können städtische Räume aussehen, die Kindern Bewegung, Spiel und Mobilität erlauben, zum selbständig Rad fahren und zur Nutzung von Bus und Bahn einladen, ohne Eltern durch Angst und Aufsicht zu überfordern? Wie können Wohnumfeld und Verkehrsanlagen, Straßen und Plätze gestaltet und betrieben werden, damit auch Kinder auf ihnen Platz haben? Wie sehen familien- und kinderfreundliche Dienstleistungen, Tarife und Verkehrsangebote aus?
  • Was kann die Stadt- und Verkehrsplanung dazu beitragen, Eltern von „Mama-Taxi“ und Betreuungsdiensten zu entlasten, Kindern im Wohnumfeld und im Verkehr Orientierung und Selbständigkeit zu vermitteln? Wie müssen Straßen und öffentliche Räume angelegt werden, damit diese zu Fuß, mit Kinderfahrzeugen, Fahrrädern und öffentlichen Verkehrsmitteln sicher nutzbar sind?
  • Welchen Beitrag können Öffentlichkeit, Polizei, Verbände, Schulen, Kindergärten und Verkehrsbetriebe leisten, um Verhaltensweisen von Eltern und Kindern zu beeinflussen und Planer und Entscheidungsträger zu erreichen?
Veranstaltungsort: Ernst-Reuter-Haus | Straße des 17. Juni 112 | 10623 Berlin
Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik | www.difu.de
Ansprechpartnerin: Cathrin Kameni | E-Mail: kameni@difu.de
Leitung: Dipl.-Volkswirt T. Bracher und Dipl.-Ing. A. Koerdt
Zielgruppe: Führungs- und Fachpersonal aus den Bereichen Stadtentwicklung, Verkehr und Erziehung und für Ratsmitglieder

Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten

Kinderverkehrsunfälle auf dem Schulweg an der Tagesordnung

„Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass in Hessen jedes Jahr Tausende Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule im Straßenverkehr verunglücken. Die Verkehrssicherheit muss deshalb insgesamt und speziell für Kinder und Jugendliche verbessert werden“, fordern die Vorsitzende des Elternbundes Hessen (ebh), Christine Becker, Werner Geiß vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der verkehrspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Mathias Wagner. So habe die Unfallkasse Hessen in den Schuljahren 2001 bis 2006 26.045 Schulwege-unfälle im Straßenverkehr registrieren müssen. In diesen Zahlen seien weitere Unfälle in der Freizeit noch nicht erfasst.

Reduzierte Geschwindigkeit – halber Bremsweg

„Ein ganz wichtiger Baustein zur Steigerung der Verkehrssicherheit ist die Einführung von Tempo 30 vor allen Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen. Damit halbiert sich der Bremsweg für Autos und es verbessert sich dadurch die Sicherheit besonders für alle Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad oder zu Fuß ganz erheblich“, sind sich ebh, VCD und GRÜNE einig.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Die GRÜNEN haben deshalb einen Antrag in den Hessischen Landtag eingebracht, mit dem Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen werden soll. Heute müssten Kommunen einen aufwändigen Nachweis führen, wenn die Geschwindigkeit auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in diesen Bereichen auf Tempo 30 reduziert werden soll.

„Wir wollen, dass generell vor Schulen, Kindergärten und vergleichbaren Einrichtungen maximal Tempo 30 gilt. Es ist doch völlig gleichgültig, ob ein Kind auf einer Gemeinde-, Landes- oder Bundesstraße gefährdet wird. Diese unsinnige Unterscheidung der Straßenverkehrsordnung muss geändert werden.
Deshalb halten wir es für sinnvoll, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung einsetzt“, sagt Werner Geiß vom VCD. „Die wenigen Minuten Fahrzeit, die Autofahrer durch Tempo 30 vor Schulen verlieren, sollte uns die Gesundheit unserer Kinder wert sein“, unterstreicht Christine Becker.

Chance auf eigenständige Mobilität der Kinder

Eltern, Schulen, Polizei, VCD, Verkehrwacht, Verkehrsverbünde und Kommunen sind teilweise schon aktiv geworden. Mit Informationskampagnen, Schulwegetraining, Aktionstagen, Busschulen und anderen Aktivitäten wird bereits heute auf die Gefahren im Verkehr für Kinder und Jugendliche hingewiesen. Diese Aktivitäten müssen weiter verstärkt werden. „Als Eltern wollen wir natürlich, dass unsere Kinder selbstständig mobil sein können. Dafür muss der Teufelskreis durchbrochen werden, dass Kinder von den Eltern im Auto zur Schule gefahren und dort abgeholt werden, weil Bus, Bahn und Rad ebenso wie zu Fuß gehen als zu gefährlich gelten. Dadurch sammeln Kinder keine eigenen Erfahrungen und gleichzeitig verstärkt sich der Autoverkehr vor Schulen und Kindergärten, was dort zu neuen Gefahren führt. Deshalb müssen Eltern und Kinder darin bestärkt werden, selbständige Mobilität der Kinder zu erlernen“, fordert Christine Becker vom ebh.

VCD setzt auf „Vision Zero“

Der VCD setzt sich mit seinem Konzept „Vision Zero“ dafür ein, dass der Verkehr so sicher wird, dass es keine Verkehrstoten mehr und deutlich weniger Unfälle gibt. Dabei gilt die Maxime, dass sich nicht der Mensch dem Verkehr anpassen muss, sondern der Verkehr dem Menschen – mit all seinen Fehlern. Für die Umsetzung bedeutet „Vision Zero“ eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen in den Handlungsfeldern Straße, Fahrzeug, Recht und Mensch. Dabei stehen besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer wie Kinder und Jugendliche im Vordergrund“, unterstreicht Werner Geiß.

Für Rückfragen erreichen Sie den ebh unter Telefon: 069/553879 oder 0561/5214524, Email: christine.becker@freenet.de
und den VCD unter Telefon: 0561/108310, Email: hessen@vcd.org

Quelle: Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=283321

Kinderfahrradhelme – der unterschätzte Schutz

Schau‘ ich mir die Kinder-Unfallstatistik des ADAC der zurückliegenden 15 Jahre an (1990 – 2005), läuft es mir nach wie vor kalt den Rücken herunter. Zwar ist die Zahl der insgesamt im Straßenverkehr verunglückten Kinder in diesem Zeitraum immerhin um fast 30 Prozent gesunken. Getrübt wird dieser Wert jedoch durch die Tatsache, dass fahrradfahrende Kinder die weiterhin gefährdetste Teilnehmergruppe im Straßenverkehr ist. So ging im selben Zeitraum die Zahl der verunglückten Kinder auf dem Fahrrad auch nur um knapp 19 Prozent zurück.

Verunglückte Kinder auf Deutschlands Straßen
Quelle: Mit freundlicher Genehmigung www.adac.de

Selbst mittelmäßige Verkehrspolitik kann unsere Köpfe nicht schützen

Fahrradfahrer sind in unserer Verkehrsgesellschaft Teilnehmer zweiter Klasse, da sollte sich niemand etwas vormachen. Die Infrastruktur, die Führung und der Zustand von Radwegen, insbesondere in den großen Städten, sprechen allzu häufig eine Sprache, die das Wort Sicherheit nicht kennt. Schon gar nicht für Kinder. Was also bleibt?

Nur etwa ein Drittel der Kinder bis 10 Jahre trägt einen Fahrradhelm

Wir müssen uns und unsere Kinder vor den oft unerwarteten Gefahren schützen. Und wenn die inneren Antriebe zur Anschaffung eines Helmes auch recht klein ausfallen (kostet Geld, ist unpraktisch und schließlich auch nicht vorgeschrieben!) – wir sollten uns und unsere Kinder umgewöhnen. Nicht mit Starrsinn und Dogmatismus – aber überall dort, wo Asphalt, Bordsteinkante und Autoblech mit im Spiel sind, sollte der Kopfschutz zur Selbstverständlichkeit werden. Und bis dahin ist der Weg für die vorbildgebenden Eltern (mich eingeschlossen) meist viel weiter als für die Kinder selbst!

Fahrradhelm anstatt Klingel!

Bevor Sie also 10 EUR für die putzige Fahrradglocke mit Lillifee-Motiv ausgeben und den Kinderfahrradhelm noch nicht einmal auf dem Zettel hatten – halten Sie inne und schwenken Sie um! Investieren Sie das Geld stattdessen lieber und zuallererst in einen effektiven und unmittelbaren Verletzungsschutz Ihrer Kinder. Selbst Lidl (und an dieser Stelle sei die Webung für dieses zweifelhafte Unternehmen, auf das aber so viele angewiesen sind, erlaubt!) bot unlängst einen Fahrradhelm für Kinder zum Preis von 7 EUR an, der sich in puncto Qualität im Vergleich zu Markenhelmen durchaus sehen lassen konnte. Schauen Sie sich also um – wenn Sie mögen, auch bei unseren Kinderfahrradhelmen im Shop – und lassen Sie die Fahrradklingel ein schönes Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenk der Großeltern sein …!

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