Anfang Juli hat der Bundesrat den Weg frei gemacht, künftig auch Akku-Lampen am Fahrrad nutzen zu können und damit die Dynamo-Pflicht zu kippen. Nach Aussagen des Verkehrsministeriums soll die Gesetzesänderung noch im kommenden August in Kraft treten.
Die auf den ersten Blick zeitgemäßen und sinnvollen Neuregelungen werfen jedoch auch viele Fragen auf. Neben einem schlüssigen Gesamtkonzept fehlt es vielen Experten und Interessengruppen auch daran, dass der derzeitige Stand und die Praxis der Beleuchtungstechnik am Fahrrad kaum Berücksichtigung findet. Für viele zeigt sich erneut, dass es der Politik noch immer nicht gelingt, die Förderung der lokalen Mobilität und des Fahrradfahrens – auch aus ökologischer Sicht – als dringliche gesellschaftliche Aufgabe zu betrachten und entsprechend zu behandeln. Eine lesenswerte Betrachtung bietet in diesem Zusammenhang auch der Artikel von Gunnar Fehlau, Leiter des pressedienst-fahrrad.de.
Keine Ausnahmeregelung für das Kinderfahrrad
So findet auch der Umstand, dass Kinderfahrräder der Größen 20 und 24 Zoll gesondert behandelt werden, keine Berücksichtigung im neuen Gesetz. Aber macht es nicht gerade hier Sinn, für Kinder, die zum Teil noch nicht mal im schulpflichtigen Alter sind, andere Vorgaben zu setzen? Sind Akku-Leuchten auch für Kinder wirklich die richtige Wahl? Für Kinder, die die Wichtigkeit einer guten Beleuchtung noch gar nicht einschätzen können und wohlmöglich entsprechend lax oder vergesslich damit umgehen? Sei es beim Aufladen oder Anstecken …? Können Eltern hier Ihrer Aufsichtspflicht noch hinreichend gerecht werden?
Was meint Ihr? Sollte für Kinder und für 20 bzw. 24 Zoll Fahrräder eine andere Regelung gelten? Wir sind gespannt auf Eure Meinungen!
Euer Team vom kinderfahrrad_blog
Ich finde, dass eine gute Akku-Fahrradbeleuchtung für Kinder ganz gut geeignet ist. Da diese eigentlich nicht Nachts fahren, sondern die Lampe nur Abends oder Morgens nutzen, wird der Akku auch länger halten. Da müssen die Eltern halt ab und zu Aufladen oder die Batterie wechseln…