Es hat lange gedauert. Immer wieder in den letzten Jahren verunsicherten Warnmeldungen -insbesondere über giftiges Kinderspielzeug- junge Eltern und Verbraucher. Und tatsächlich: Zahlreiche Untersuchungen haben gezeigt und bewiesen, dass die gefährlichen Inhaltsstoffe nicht nur in zahlreichen Alltagsprodukten, sondern auch in Kinderfahrradsitzen, Laufrädern und -noch viel schlimmer- in Beißringen oder Wickelauflagen für Babys vorkommen. Es reicht nicht, nur die Hersteller und ihre zweifelhaften Produktionsverfahren, -bedingungen und -kontrollen an den Pranger zu stellen. Auch wir als Versandhändler von kinderfahrradladen.de und unser Redaktionsteam vom kinderfahrrad_blog tragen Verantwortung – sowohl bei der Sortimentsgestaltung, wie auch bei der Aufklärung interessierter Eltern.
Mit diesem Artikel möchten wir Euch informieren über einen deutschen Gesetzesvorstoß bei der Europäischen Union zum Verbot einzelner PAK. Gerne möchten wir aber auch mit Euch diskutieren: Über Erfolgsaussichten, Scheinheiligkeiten und andere Wege, dem Problem einer gesundheitsgefährdenden Umwelt, insbesondere für unsere Kinder, zu begegnen. Denn eines ist klar: Zweifel sind bei dieser Initiative zum PAK-Verbot allemal angesagt und keiner sollte den Tag vor dem Abend loben!
PAK sind weit verbreitet!
Es lässt sich kaum vermeiden. Ganz egal ob in Sandalen oder Gummistiefeln, ob barfuß auf dem PVC-Bodenbelag in der Küche oder das Radiergummi in der Hand bei den täglichen Hausaufgaben: Die gefährlichen Schadstoffe können einem fast überall begegnen und werden dann unbemerkt vom eigenen Körper aufgenommen. In Anbetracht der Vielzahl aller bedenkenswerter Produkte wird der Schutz durch konsequente Vermeidung eines Berührens dieser Alltagsgegenstände zum hoffnungslosen Unterfangen.
Dass aber Kinderspielzeug zu den giftigsten mit PAK verunreinigten Produktgruppen gehört, lässt die Alarmglocken noch lauter tönen, als Sie es eh schon seit Jahren tun. Denn bestimmteVertreter der PAK sind hochgiftig und haben in Kinderhänden rein gar nichts verloren!
Woher kommen PAK?
Die Polyzyklischen Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bilden eine Klasse organischer Substanzen, die üblicherweise in komplexen Gemischen von zum Teil mehreren hundert chemischen Verbindungen einergleicher Grundstruktur (Kongeneren) vorliegen. Sie entstehen bei der (unvollständigen) Verbrennung organischer Materialien. PAK sind Bestandteil fossiler Brennstoffe – wie z.B. von Kohle oder Mineralöl – und werden über Fahrzeug- und Industrieabgase an die Umwelt abgegeben. Auch durch das Rauchen von Tabak oder durch den Genuss von gegrillten Nahrungsmitteln setzen wir uns der Gefährdung durch PAK aus.
Wir finden PAK aber auch in einer Vielzahl von verbrauchernahen Erzeugnissen und Produkten, für dessen Verwendung die Kohlenwasserstoffe jedoch nicht absichtlich hergestellt werden. Vielmehr sind Sie ein Folge- bzw. Begleitprodukt, wenn im Rahmen der Herstellung von Gummi oder anderen Elastomeren bestimmte Weichmacheröle oder Ruß eingesetzt werden.
Bestimmte PAK sind krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanungsgefährdend!
PAK besitzen unterschiedliche für die Gesundheit schädliche Eigenschaften. Derzeit sind laut Anhang VI der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) acht einzelne Vertreter dieser Substanzklasse als krebserzeugend eingestuft. Diese Stoffe oder Zubereitungen müssen dann als krebserzeugend gekennzeichnet werden und sind vom Verkauf an die Allgemeinheit ausgeschlossen, wenn bestimmte Konzentrationsgrenzen dieser acht PAK überschritten werden.
Auch entsprechend der im letzten Jahr verabschiedeten Spielzeugrichtlinie (RL 2009/48/EG) dürfen die als krebserzeugend bekannten PAK in Spielzeug vorkommen – bis zu den erlaubten Konzentrationsgrenzen. Doch das Schutzniveau dieser Grenzwerte wurde schon wiederholt von verschiedenen unabhängigen Labors, Instituten und Behörden als unzureichend kritisiert. So gibt es zahlreiche Untersuchungen des Verbrauchermagazins Öko-Test oder auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung, die regelmäßig hohe PAK-Konzentrationen in Verbraucher- und Kinderprodukten nachgewiesen haben. Bisher ist auf EU-Ebene der PAK-Gehalt in solchen Endverbraucherprodukten nicht beschränkt (außer in Weichmacherölen für die Reifenherstellung)!
Wer ist jetzt initiativ geworden und wie geht es weiter?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz hatte sich eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt mit Vertretern des Bundesintituts für Risikobewertung (BfR), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Umweltbundesamt (UBA). Ziel war die Erarbeitung eines Dossiers, welches
1. die relevanten gesundheitsgefährdenden Eigenschaften benennt
2. einen Überblick gibt über chemisch-analytische Ergebnisse von PAK in Verbraucherprodukten
3. eine Einschätzung des Ausmaßes liefert, inwieweit Verbraucher bei Nutzung dieser Produkte ggf. einer PAK-Belastung ausgesetzt sind, und
4. eine quantitative Charakterisierung der gesundheitlichen Risiken vornimmt, die sich aus einer Exposition in der ermittelten Höhe ergeben können.
Das Ergebnis der Untersuchungen und die Empfehlungen des Dossiers sind eindeutig: Es wird eine EU-weite Beschränkung der Verwendung und Vermarktung von PAK-belasteten Produkten vorgeschlagen. Konkret empfehlen die deutschen Bewertungsbehörden, dass der Gehalt der offiziell als krebserzeugend eingestuften acht PAK in Verbraucherprodukten (oder deren Teile) auf max. 0,2 mg/kg zu beschränken bzw. zu verbieten. Der derzeitige Grenzwert laut gültiger Verordnung liegt bei 10 mg/kg, ist also 50 mal höher!
Das Dossier wurde im Juni 2010 der Europäischen Kommission übergeben. Die Kommission hat nun die Möglichkeit ein vereinfachtes Verfahren (gemäß Art. 68 (2) der REACH-VO) einzuleiten, welches eine Beschränkung bzw. ein Verbot der genannten PAK nach sich zieht. Ob und vor allem wann dieser Empfehlung allerdings nachgekommen wird, ist fraglich. Interessant wird auch sein, welche Ausnahmeregelungen dann gelten und mit welchen Übergangsfristen gearbeitet wird …!
Wir bleiben am Ball und freuen uns über Eure Einschätzungen zum Thema … (Info-Links findet ihr nachfolgend!)
Euer Team vom kinderfahrrad_blog
http://presse.oekotest.de/presse/PM-PAK.pdf
http://presse.oekotest.de/presse/PAK-22-07-2010.pdf
http://www.bfr.bund.de/cm/216/krebserzeugende_polyzyklische_aromatische_kohlenwasserstoffe_pak_in_verbraucherprodukten_sollen_eu_weit_reguliert_werden.pdf